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Anmeldedatum: 10.07.2007 Beiträge: 721 Wohnort: Wuppertal-Burgenlandkreis mal hier mal dort
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Brief eines Dachdecker`s
Verfasst am: 14.07.2008, 19:18 |
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Brief eines Dachdeckers
Der folgende Brief eines Dachdeckers ist an die SUVA (Schweizerische Unfall Versicherungs-Anstalt) gerichtet und beschreibt die Folgen einer unüberlegten Handlung:
In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Bei Frage 3 des Unfallberichtes habe ich "ungeplantes Handeln" als Ursache meines Unfalls angegeben. Sie baten mich dies genauer zu beschreiben, was ich hiermit tun möchte.
Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalles arbeitete ich allein auf dem Dach eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250kg Ziegel übrig. Da ich sie nicht alle die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich dafür, sie in einer Tonne an der Aussenseite des Gebäudes hinunterzulassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief. Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das Seil los. Ich hielt es fest, um die 250kg Ziegel langsam herunterzulassen. Wenn Sie in Frage 11 des Unfallbericht-Formulars nachlesen, werden Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75kg betrug. Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den Füssen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine Geistesgegenwart und vergass das Seil loszulassen. Ich glaube ich muss hier nicht sagen, dass ich mit immer grösserer Geschwindigkeit am Gebäude hinauf gezogen wurde.
Etwa im Bereich des dritten Stockes traf ich die Tonne, die von oben kam. Dies erklärt den Schädelbruch und das gebrochene Schlüsselbein. Nur geringfügig abgebremst setzte ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren. Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest. Jedoch schlug die Tonne etwa zur gleichen Zeit unten auf dem Boden auf und der Boden sprang aus der Tonne heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die Tonne nun etwa 25kg. Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11 angegebenes Körpergewicht von 75kg.
Wie Sie sich vorstellen können, begann ich nun einen schnellen Abstieg. In der Höhe des dritten Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne. Daraus ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an meinen Beinen und meinem Unterleib. Der Zusammenstoss mit der Tonne verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf dem Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur drei Wirbel. Ich bedaure es jedoch, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich, als ich da auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor! Ich liess das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunter kam, mir drei Zähne ausschlug und das Nasenbein brach. Safrane B54F, 2,5l 20V,noch> 120/163Kw/Ps und bald > 125/170 PS ;EZ.9/97,Motorcode: N7U 700, Schalter.....Dummheit ist nicht ´wenig wissen´, auch nicht ´wenig wissen wollen´, Dummheit ist ´glauben, genug zu wissen´. |
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peter Master


Anmeldedatum: 11.02.2005 Beiträge: 508
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Verfasst am: 14.07.2008, 23:07 |
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Höchst amüsant,
habe auch noch einen, der die manchmal etwas langen Laufzeiten der Deutschen Post erklären könnte,
(wurde vor ca. 25 Jahren endlos durch die damals aktuellen Nadeldrucker "gejagt".) :
Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost
"Was jeder Postangehoerige wissen sollte":
In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel","Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Uebel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbefoerderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einer der im Wertsack versackten Wertbeutel haette versackt werden muessen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzueglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzaehlung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zaehlen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "verpackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdruecklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind im uebrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehoerige weiss, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
LG
Peter ))))
Zuletzt bearbeitet von peter am 14.07.2008, 23:07, insgesamt einmal bearbeitet |
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Thomas Alt Anfänger

Anmeldedatum: 18.01.2007 Beiträge: 57 Wohnort: Meckenheim Rheinland
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